Cloppenburg: Am Abend des 5. April 2019 führten Beamte des Hauptzollamts Osnabrück mit Bediensteten der Ausländerbehörde Cloppenburg Kontrollen in Gaststätten im Raum Cloppenburg durch.
Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom Standort Lohne befragten Arbeitnehmer in sieben Gaststätten nach ihren Beschäftigungsverhältnissen, überprüften Mindestlohnbestimmungen und Aufenthaltstitel. Dabei haben sich nach ersten Erkenntnissen in fünf Fällen Unstimmigkeiten ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret ergaben sich dabei Anhaltspunkte, dass in drei Gaststätten Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet wurden. Bei zwei weiteren Kontrollen sind ausländische Beschäftigte angetroffen worden, denen die Zustimmung zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit in dem jeweiligen Betrieb nicht erteilt war.
Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.