Hannover: In Niedersachsen greift seit heute die fünfte Stufe des Corona-Plans. Am gravierendsten sind wohl die Ausweitungen der Kontaktbeschränkung. Aber auch für Hoteliers, Campingplatzbesitzer oder Reiseveranstalter ändert sich einiges. Die neusten Lockerungen lassen eine Stimmung des Aufatmens zu: Doch erinnert die niedersächsische Landesregierung eindringlich daran, dass das Virus noch nicht bekämpft und die Pandemie noch nicht überwunden ist.
Kontaktbeschränkungen erweitert, Maskenpflicht bleibt bestehen
„Jede Person ist weiterhin dazu angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“, so schreibt es das Land Niedersachsen in seinem Portal.
Ab heute ist ein Treffen in der Öffentlichkeit zwischen zwei Haushalten, sowie in einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen möglich.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin dort zu tragen, wo Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Pflicht ist sie insbesondere beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen. Auch an kulturellen Veranstaltungen kann nur mit Mund-Nasen-Bedeckung teilgenommen werden.
Chöre und Bläserensembles dürfen ihre Proben im Freien abhalten, müssen aber die üblichen Daten aller Teilnehmenden dokumentieren.
Freizeit und Soziales
Kleinere Ferienfreizeiten sind wieder möglich: Ab Montag können Kinder- und Jugendgruppen im Rahmen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII mit maximal 16 Personen in einer Jugendherberge oder einer anderen Gruppeneinrichtung Veranstaltungen durchführen und auch übernachten.
In Tagespflegeeinrichtungen nach § 2 Abs. 7 NuWG wird der Notbetrieb beendet: Mit entsprechendem Hygienekonzept dürfen alle Plätze wieder belegt werden. Soweit eine volle Belegung im Rahmen des Hygienekonzeptes nicht möglich ist, entscheidet die Leitung der Einrichtung darüber, welche Personen die Leistungen in Anspruch nehmen dürfen.
Auch in Behindertenwerkstätten können wieder mehr Personen zur Arbeit kommen: Drei Viertel der Plätze dürfen wieder belegt werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht mehr durchgängig, aber überall dort getragen werden, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Schulen und Kindertagesstätten
Ab heute, dem 22. Juni sind neben Zeugnisübergaben auch Verabschiedungen und Einschulungsfeiern wieder möglich. „Dies sind emotional sehr wichtige Veranstaltungen, die für den weiteren Weg der Kinder und jungen Erwachsenen eine hohe Bedeutung haben“ heißt es im Portal der niedersächsischen Landesregierung. Mögliche Elemente einer Feierstunde können Grußworte und Videobotschaften, abgespielte Musik, digitale Präsentationen und Ähnliches sein.
Schulsport soll wieder möglich sein: Kontaktlos, mit Abstand und unter Beachtung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere der Sportgeräte. Dafür bekommen die Schulen ein eigenes schulsportliches Hygienekonzept in dem stehen soll wie es mit Umkleiden und Duschen geht, welche Sportarten angeboten werden können, was drinnen, was aber auch besser draußen stattfinden kann.
Theateraufführungen, Filmvorführungen, Vortragsveranstaltungen, Projektwochen und vergleichbare Veranstaltungen sind zulässig, ebenso Fahrten zu außerschulischen Lernorten, sofern sie lediglich einen Tag dauern. Wichtig bleibt nach wie vor, dass dies alles in kleinem Rahmen stattfinden muss, konkret: Innerhalb der festen Lerngruppe.
Ab heute sollen zudem Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen wieder öffnen und allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung bereits einen Betreuungsplatz haben. Bei der Ausgestaltung des Angebotes müssen sich die Einrichtungen an den Vorgaben des Kultusministeriums orientieren.
Tourismus: Aufatmen für Hotelgewerbe und Reiseanbieter
Mit der fünften Stufe schafft die niedersächsische Landesregierung auch im Bereich Tourismus weitere Lockerungen. Ferienwohnungen und -häuser, Campingplätze und Bootsanleger können ab dem 22. Juni sowohl ohne die bisherige Wiederbelegungsfrist als auch ohne eine Auslastungsbeschränkung vermietet werden. Außerdem können – analog zu den gelockerten Kontaktbeschränkungen – bis zu zehn Personen gemeinsam ihren Urlaub in einer Parzelle auf einem Campingplatz oder in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus verbringen – unabhängig davon, ob sie aus einem Hausstand kommen oder nicht.
Auch für Hotels in Niedersachsen fällt ab dem 22. Juni die Auslastungsbeschränkung von 80 Prozent weg. Die Hotels können also wieder alle Zimmer gleichzeitig belegen. Nach wie vor müssen die Betreiber allerdings ein Hygienekonzept vorlegen und die Hygieneauflagen beachten.
In Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Bildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger wieder bis zu einer Gruppengröße von 16 Personen zulässig. Dabei müssen die Abstandsregeln beachtet werden.
Die Auflagen für touristische Busreisen werden ebenfalls gelockert. So muss während des Aufenthalts im Bus nicht zu jeder Zeit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und nicht jede zweite Sitzreihe freigehalten werden. Ab dem 22. Juni gilt, dass die Abstände soweit möglich eingehalten werden müssen. Ein Mund-Nase-Schutz muss trotzdem während des gesamten Aufenthalts im Bus getragen werden. Diese Regelungen gelten nicht für Busreisen, die in einem anderen Bundesland begonnen haben und durch Niedersachsen führen. Hier gelten die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
Analog zu den gelockerten Kontaktbeschränkungen können jetzt auch bis zu zehn Personen, die auch aus mehreren Hausständen kommen können, gemeinsam ein Restaurant besuchen. Außerdem muss es zwischen den Tischen in Restaurants, Bars etc. keinen Mindestabstand von 2 Metern mehr geben. Allerdings bleibt ein Mindestabstand zwischen Personen unterschiedlicher Gruppen Pflicht.
Mit Blick auf die Zeit nach dem 31. August können die Behörden vor Ort in Niedersachsen ab dem 22. Juni Planungen für Messen genehmigen. Ob die Messen dann letztendlich stattfinden, ist abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen. Die Landesregierung möchte den Beteiligten so aber eine gewisse Planungssicherheit geben. Das Gleiche gilt für Kongresse und gewerbliche Ausstellungen, außerdem für Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen.
Kinos und Theater dürfen ihre Türen wieder öffnen
Kulturelle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind wieder möglich. Dies gilt unter anderem für Kulturzentren, Theater und Opernhäuser, aber auch für Kinos.
Für den Besuch gelten unter anderen folgende Auflagen: Es dürfen maximal 250 Besucherinnen und Besucher teilnehmen. Die Besucherinnen und Besucher müssen während der Veranstaltung sitzen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen Besucherinnen und Besucher außerdem eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher sind zu dokumentieren.
Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern bleiben bis mindestens Ende Oktober untersagt. Damit setzt Niedersachsen einen Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 17. Juni 2020 um.
Sport: Zuschauer in Amateurligen wieder möglich
Mit der Verordnung können wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zu den Amateur-Sportveranstaltungen in Niedersachsen kommen. Bei kleinen Sportveranstaltungen und Turnieren sowie dem Training können bis zu 50 Personen zuschauen, wenn sie dabei einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Darüber hinaus, also ab 50 Personen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Sicherheit der beteiligten Personen gewährleistet werden kann. Insbesondere müssen dann alle Zuschauerinnen und Zuschauer sitzen und ihre Kontaktdaten abgeben. Die Höchstgrenze beträgt 250 Zuschauerinnen und Zuschauer. Für Profisportveranstaltungen gilt auch in Niedersachsen weiterhin, dass die Anwesenheit von Zuschauerinnen und Zuschauern nicht erlaubt ist.
Die Landesregierung appelliert: „Neben allen Lockerungen dürfen wir eines nicht vergessen: Das Virus ist noch da und es ist noch nicht mit Medikamenten zu besiegen. Daher gilt nach wie vor:
- Abstandhalten (1,5 Meter zu Personen, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Haushalt angehören)
- Mund-Nase-Bedeckung dort tragen, wo das Abstandhalten nicht möglich ist (Busse und Bahnen, Supermarkt und Geschäfte, kulturelle Veranstaltungen)
- Hygiene beachten (sehr häufiges Händewaschen, Nieshygiene)“.
(Foto: Symbolbild)
(22.06.20)